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 Unsere Tätigkeiten

04. Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftskriminalität

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die mit der Geschäftswelt in Verbindung stehen. Eines der Kriterien für die Definition dieses Rechts ist die Begehung der Straftat im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

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Der Begriff "Weiße-Kragen-Kriminalität" stammt aus dem Englischen (white collar crime) und wurde zuerst von dem amerikanischen Kriminologen Edwin H. Sutherland verwendet (ein Soziologe des kriminellen Verhaltens in den USA, 1883-1950).

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Diese Art von Kriminalität kann sich auf gewöhnliche Straftaten beziehen, die im Rahmen der Geschäftswelt begangen werden, wie z. B. Diebstahl, Betrug oder Vertrauensbruch.

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Es kann sich aber auch um fortschrittlichere, technischere und weniger entdeckbare Konstruktionen handeln.

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Zu den häufigsten Straftaten gehören: Missbrauch von Gesellschaftsvermögen, Korruption, Vorteilsnahme, Geldwäsche, Bestechung, Insolvenz, Begünstigung usw. 

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Diese Verstöße können entweder mit dem Gesellschaftsrecht, dem Verbraucherrecht, dem Arbeitsrecht, dem Wettbewerbsrecht oder dem Handelsrecht zusammenhängen.

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Da sie oft besonders technisch sind, fallen sie in die Zuständigkeit einer spezialisierten Gerichtskammer

Tätigkeitsbereich

Die Kanzlei unterstützt täglich Unternehmen oder Privatpersonen, die mit dieser Art von technischen Problemen konfrontiert sind.

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Es ist von größter Wichtigkeit, jeder heiklen Situation vorzubeugen.

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Eine kluge Beratung ermöglicht es zunächst, das strafrechtliche Risiko zu begrenzen: Verpflichtungs- und Risikoprävention, Compliance-Kontrolle, böswilliges Verhalten usw.).

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Die Kanzlei hat mehrere Jahre lang an der Universität Straßburg in diesem Bereich gelehrt und konnte sich so ein hohes technisches Fachwissen aneignen (Ausbildung zum "Compliance Officer", Vorbereitung auf nationale Auswahlverfahren, usw.).

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Die Kanzlei ist in der Region Grand-Est, im Département Bas-Rhin vor den Gerichten in Straßburg, Colmar, Mulhouse, Nancy und Metz tätig

Zehn Jahre praktische Erfahrung

Die Höhe des Honorars hängt von der Komplexität des Falles und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand ab. 

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Der Berufsstand erlaubt Pauschalhonorare, Stundenhonorare und eventuell ein zusätzliches Erfolgshonorar. 

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Die Kanzlei nimmt auch Fälle im Rahmen der Prozesskostenhilfe an.

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